Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 13. Dezember 2022 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:
- Haushaltssatzung der Stadt Neumünster für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (PDF-Datei)
- Haushalt 2023/2024:Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen, Ergebnisplan, Finanzplan, Teilpläne (PDF-Datei)
Auszüge aus der Satzung:
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 390 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 480 % |
| 2. Gewerbesteuer | 410 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§ 82 Gemeindeordnung), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 84 Gemeindeordnung), für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. I sowie § 84 Abs. I Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der geplante Auszahlungs-betrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 75.000 EUR beträgt.
§ 6
- Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungs-wirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
- Die zahlungswirksamen Mehrerträge und investiven Mehreinzahlungen im Budget können im Wege einer Sollübertragung zur Deckung von zahlungswirksamen Aufwendungen und investiven Mehrauszahlungen zur Verfügung gestellt werden.
- Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Anweisungen zur Ausführung des Haushaltsplanes sowie nach den Budgetregeln.
§ 7
Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 61101 und 61201 gelten folgende Regelungen:
- Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer können für Mehrauf-wendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei der Gewerbesteuerumlage verwendet werden.
- Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
- Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
- Bei Umschuldungen sind die Krediteinzahlungen deckungsfähig mit den korrespondierenden Tilgungsauszahlungen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 28. Februar 2023 erteilt.
| 1. für das Haushaltsjahr 2023 wurde von dem beschlossenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen genehmigt ein Teilbetrag von | 12.500.000 Euro |
| 2. für das Haushaltsjahr 2024 wurde von dem beschlossenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen genehmigt ein Teilbetrag von | 12.500.000 Euro |
| 3. für das Haushaltsjahr 2024 wurde von dem beschlossenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen genehmigt ein Teilbetrag von | 40.000.000 Euro |
Neumünster, den 10.03.2023
Tobias Bergmann
(Oberbürgermeister)