Genehmigung des 2. Nachtragshaushalts 2025

Amtliche Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 30.09.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: