Amtliche Bekanntmachung
Für den in die Ratsversammlung der Stadt Neumünster gewählten Bewerber Fabian Balster, der durch schriftliche Erklärung auf seinen Sitz verzichtet hat, wurde Frau Franka Dannheiser, wohnhaft in 24534 Neumünster, mit Wirkung zum 01.06.2025 als Nachfolgerin gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt. Gegen die Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats Einspruch erheben. Einspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 22.05.2025.
Neumünster, 22.05.2025
Stadt Neumünster
Stellv. Gemeindewahlleiter
gez. Lickfett