Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen (TheaterEntgO) der Stadt Neumünster vom 10.08.2026

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 2 und 28 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 121) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 12.05.2026 folgende Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Neumünster erlassen:

§ 1    

  1. Die Stadt Neumünster erhebt für die Inanspruchnahme der von ihr durchgeführten Theater- und Konzertveranstaltungen Entgelte nach Maßgabe der Anlage dieser Entgeltordnung.

  2. Für Sonderveranstaltungen können besonders kalkulierte Entgelte erhoben werden.

§ 2    

  1. Die sich aus der Anlage ergebenden Abonnementpreise (Ziff. 1 und 2 der Anlage) sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

  2. Personen, die eine Schwerbehinderung ab 50 v.H. haben, außergewöhnlich gehbehin-dert sind oder einen „Neumünster-Pass“ besitzen, müssen entsprechende Nachweise beim Kauf neuer Abonnements bzw. bis zum Ende der Kündigungsfrist zum 15. Mai eines Jahres für fortlaufende Abonnements vorlegen, damit diese berücksichtigt werden können.

  3. Der Abonnementpreis ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Abonnentin/ der Abonnent an einer oder mehreren Veranstaltungen nicht teilnehmen kann.

  4. Bei Ratenzahlungen (2 Raten) sind die Teilbeträge spätestens am 1. Oktober und 

        1. November des jeweiligen Jahres zu zahlen.

  1. Für die Ausstellung einer Abonnement-Ersatzkarte ist ein Entgelt von 2,50 € zu zahlen.

  2. Rückständige Entgelte können gemäß § 14 KAG im Verwaltungswege beigetrieben werden.

  3. Das Abonnement kann bis zum 15. Mai eines Jahres mit Wirkung zum Beginn der folgenden Theatersaison gekündigt werden. 

  4. Der Rücktritt vom Abonnement nach Ablauf der Kündigungsfrist am 15. Mai eines Jahres ist ausgeschlossen. 

  5. Abonnement-Veranstaltungen können bis zu dreimal getauscht werden, entsprechend den Tauschmöglichkeiten, die im jeweils aktuellen Spielzeitheft beschrieben werden. 

Der erste Tausch ist gebührenfrei; für jeden weiteren Tausch wird jeweils ein Entgelt von 1,50 € pro Abonnementplatz erhoben.

  1. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Wegzug aus Neumünster oder im Todesfall.

§ 3    

  1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden/von der Kundin aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nimmt die Stadt Neumünster das Vertragsangebot des Kunden/der Kundin an.

  2. Die Eintritts- bzw. Abonnementkarte berechtigt zum Besuch der jeweiligen Veranstal-tung und ist mitzuführen. Eintritts- und Abonnementkarten werden vom Kulturbüro nach dem Verkauf nicht mehr zurückgenommen. Bei einem Ausfall der Vorstellung hat der Kartenerwerber/die Kartenerwerberin die Wahl, eine angebotene Ersatzvorstellung zu besuchen, bis 14 Tage nach Vorstellungsausfall die Rückzahlung des Eintrittsgeldes per Überweisung zu verlangen oder sich einen Gutschein über den Kartenpreis ausstellen zu lassen. Tickets die im Rahmen eines Abonnements oder Packages erworben wurden, werden bei Ausfall einer oder mehrerer Veranstaltungen entsprechend anteilig zum Gesamtpreis des Abonnements bzw. Packages zurückerstattet. Die Servicegebühr wird nicht erstattet.

  3. Eine Eintritts- oder Abonnementkarte kann auf eine andere Person übertragen werden.

Ausgenommen von der Übertragung sind Karten für Schwer- und außergewöhnlich Gehbehinderte sowie für Personen mit dem „Neumünster-Pass“. Sie gelten nur in Verbindung mit dem entsprechenden Nachweis.

Schülerkarten und Jugend-Abos dürfen nur an Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Studentinnen/Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, FSJler sowie arbeitslose Jugendliche weitergegeben werden.

 

§ 4 

  1. Es stehen folgende Zustellungsmöglichkeiten für Tickets, die im Webshop erworben werden, zur Verfügung: 

Postalischer Versand 

Print@home: Der Kunde/die Kundin druckt sein/ihr online gebuchtes Ticket direkt am eigenen Drucker auf A4-Papier aus. Nur eine gute Druckqualität sichert die Lesbarkeit des Barcodes vom Scanner. Der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. 

Mobiles Ticket: Der Kunde/die Kundin lädt das Ticket auf sein Mobiltelefon. 

  1. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Stadt Neumünster enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen. 

  2. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Kulturbüros der Stadt Neumünster angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. 

  3. Die Eintrittskarten, Packages und Abonnementkarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stadt Neumünster.

  4. Für im Webshop bestellte Tickets wird ein zusätzliches Serviceentgelt in Höhe von 0,20€ pro Ticket erhoben.

 

§ 5

Die Nutzung der Garderobe ist bei allen Veranstaltungen kostenfrei.

§ 6

Für nicht ausverkaufte Veranstaltungen kann das Kulturbüro dem sozialen Projekt „Kulturboten“ der Diakonie Altholstein Eintrittskarten für Veranstaltungen kostenfrei zur Verfügung stellen.

§ 7

Das Kulturbüro ist nach Ermessen der Leitung berechtigt, im Rahmen von Werbeaktionen sowie für Kooperationspartner und Sponsoren Karten zu verlosen, Freikarten zu vergeben oder Karten zu reduzierten Preisen zu verkaufen, um eine stärkere Auslastung und bessere Bewerbung von einzelnen Veranstaltungen zu erzielen.

§ 8

  1. Für die Durchführung dieser Satzung, den Online-Verkauf von Theaterkarten, Packages oder Abonnements  oder den Verkauf von Abonnements im Kulturbüro, ist die Erhebung folgender Daten der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. dieser Entgeltordnung durch die Stadt Neumünster zulässig, soweit dies zum rechtmäßigen Kartenverkauf nach dieser Satzung erforderlich ist:

Name, Vorname(n), Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung der betroffenen Person bzw. Kreditkartennummer, Angaben zur Schwerbehinderung und zum Neumünster-Pass und Nachweise für Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und arbeitslose Jugendliche.

  1. Die personenbezogenen Daten werden an die Stadt Neumünster weitergegeben. Die Einkäufe werden Mithilfe der elekronischen Datenverarbeitung von CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (Kundenbetreuung, Reservieren und Buchen von Abonnements und Tickets, Abrechnung des Auftrags, Anlegen, Kommunikation und Dokumentation des Auftrages) organisiert. Der Auftag kann ohne Verwendung der Software des genannten IT-Dienstleisters nicht bearbeitet werden. 

  2. Eine Weitergabe von erhobenen Daten im Rahmen dieser Satzung an Dritte erfolgt nicht. 

  3. Personenbezogene Daten werden gespeichert, solange dies für die Abwicklung der Einkäufe im Webshop erforderlich ist.

Die personenbezogen Daten werden jedoch spätestens im zehnten auf das der letzten Verarbeitung folgende Jahr gelöscht (Löschfrist).

§ 9

Für den Kartenverkauf gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Neumünster.

§ 10

  1. Diese Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  2. Zugleich tritt die Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Neumünster vom 05.03.2021 außer Kraft.

 

Anlage zur Entgeltordnung für Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Neumünster

Für Abonnementveranstaltungen werden im Theater in der Stadthalle Entgelte nach Maßgabe folgender Preisgruppen erhoben:

I=Parkett                                           Reihe1-6     
II=Parkett                                           Reihe7-10+A-D 
III=Parkett                                           Reihe11-14     
  Empore                                           Reihe2-4     
IV=Empore                                           Reihesowie Plätze für Rollstuhlbenutzer(innen)und deren Begleitperson    1,  5 +  6 
1.Kassenpreise bei Abonnementveranstaltungen pro Karte 
     
  Schwerbehinderteab 50 v.H., außergewöhnlich Gehbehinderte und deren Begleitperson, insofern ein Schwerbehindertennachweis B vorliegt Auswärtige Schülerinnen/Schüler, arbeitslose Jugendliche, Auszubildende, Studentinnen/ Studenten, Bundesfreiwilligen-dienstleistende, FSJler, Personen, deren Einkünfte die im § 85 SGB XII festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigen(„Neumünster-Pass“)  
1.1Schauspiel 
     
 PreisgruppeI 29,00 €24,00 €15,00 € 
 PreisgruppeII 25,00 €20,00 €12,00 € 
 PreisgruppeIII 22,00 €18,00 €11,00 € 
 PreisgruppeIV 18,00 €15,00 €9,00 € 
 <o:p></o:p> 
1.2Musiktheater 
     
 PreisgruppeI 34,00 €27,00 €17,00 € 
 PreisgruppeII 29,00 €23,00 €14,00 € 
 PreisgruppeIII 24,00 €20,00 €12,00 € 
 PreisgruppeIV 20,00 €17,00 €                         10,00 € 
     
1.3 Konzerte 
     
 PreisgruppeI 23,00 €18,00 €11,00 € 
 PreisgruppeII 20,00 €16,00 €10,00 € 
 PreisgruppeIII + IV 17,00 €14,00 €9,00 € 
<o:p></o:p><o:p></o:p>

 

2.Abonnementpreise 
     
  Schwerbehinderteab 50 v.H. , außergewöhnlich Gehbehinderte und deren Begleitperson, insofern ein Schwerbehindertennachweis B vorliegt Schülerinnen/Schüler,arbeitslose Jugendliche, Auszubildende, Studentinnen/
Studenten, Bundesfreiwilligen-dienstleistende, FSJler, Personen, deren Einkünfte die im § 85 SGB XII festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigen(„Neumünster-Pass“)
 
     
2.1Schauspiel-Abonnementmit 6 Vorstellungen 
     
 PreisgruppeI     121,00 €102,00 €65,00 € 
 PreisgruppeII     105,00 €         88,00 €54,00 € 
 PreisgruppeIII       92,00 €         78,00 €49,00 € 
 PreisgruppeIV       75,00 €         63,00 €40,00 € 
     
2.2Schauspiel- Abonnementmit 4 Vorstellungen 
     
 PreisgruppeI 87,00 €73,00 € 47,00 € 
 PreisgruppeII 75,00 €63,00 €40,00 € 
 PreisgruppeIII 66,00 €56,00 €36,00 € 
 PreisgruppeIV 54,00 €45,00 €29,00 € 
     
2.4Musiktheater- Abonnementmit 5 Vorstellungen 
     
 PreisgruppeI 119,00 €101,00 €65,00 € 
 PreisgruppeII 102,00 €86,00 €56,00 € 
 PreisgruppeIII 84,00 €71,00 €46,00 € 
 PreisgruppeIV 74,00 €62,00 €40,00 € 
     
2.5Konzert-Abonnementmit 6 Konzerten 
 PreisgruppeI 97,00 €82,00 €53,00 € 
 PreisgruppeII 84,00 €71,00 €46,00 € 
 PreisgruppeIII + IV 74,00 €62,00 €40,00 € 
 

 

3.          4.Packages<o:p></o:p>Packages können aus allen Veranstaltungen des Kulturbüros zusammengestellt werden, ausgenommen Veranstaltungen auf der Theaterbühne sowie das Schultheaterfestival. Die Packages beinhalten Einzeltickets für wahlweise 3, 5 oder 8 Veranstaltungen. Der Preis der Einzeltickets verringert sich wie folgt:
  • bei 3 Veranstaltungen um 10 % des Gesamtpreises
  • bei 5 Veranstaltungen um 15 % des Gesamtpreises
  • bei 8 Veranstaltungen um 20 % des Gesamtpreises
<o:p></o:p>Sonderentgelte 
4.1Ermäßigung für Schülerinnen/Schüler von Neumünsteraner Schulen:
 Karten für alle Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Neumünster mit Ausnahme von Kabarett- und ausgewiesenen Sonderveranstaltungen (§ 1 Abs. 2) bei freier Platzwahl nach Verfügbarkeit für Schülerinnen und Schüler, die eine Neumünsteraner Schule besuchenpro KarteSchülerinnen und Schüler aus Familien, deren Einkünfte die im § 85 SGB XII festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigen („Neumünster-Pass“), erhalten freien Eintritt.Bei Schulkassen ab 15 Schülerinnen/Schülern ist der Eintritt für zwei begleitende Lehrkräfte oder von der Schule beauftragte Betreuungskräfte frei.     5,00 € 
4.2Gruppenermäßigung für Schulklassen von Schulen außerhalb Neumünsters:
 Karten für alle Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Neumünster mit Ausnahme von Kabarett- und ausgewiesenen Sonderveranstaltungen (§ 1 Abs. 2) für Schulklassen von auswärtigen Schulen mit mindestens 15 Schülerinnen/ Schülern bei freiem Eintritt für zwei begleitende Lehrkräftepro Schülerin/Schüler      7,50 € 
  Wahl-Kombi
3.3.1Abonnement für drei Vorstellungen aus dem Schauspielabonnement der einzelnen Preisgruppen nach Vorgabe des Kulturbüros für wechselnde Plätze, die ab Vorverkaufstermin ausgewählt werden können (Ziff. 2,6 der Anlage) 
 
Für Sonderveranstaltungen (§ 1 Abs. 2) im freien Verkauf werden die Entgelte jeweils gesondert festgelegt. 
     
Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttoentgelte. In ihnen ist der von der Stadt Neumünster an die Finanzverwaltung nach den jeweils geltenden Steuersätzen abzuführende Umsatzsteuerbetrag (Mehrwertsteuer) enthalten. 
      
 
  
5.SonderveranstaltungenFür Sonderveranstaltungen (§ 1 Abs. 2) im freien Verkauf werden die Entgelte und gegebenenfalls die Bereiche der Preiskategorien jeweils gesondert festgelegt.
   
Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttoentgelte. In ihnen ist der von der Stadt Neumünster an die Finanzverwaltung nach den jeweils geltenden Steuersätzen abzuführende Umsatzsteuerbetrag (Mehrwertsteuer) enthalten.