Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan
Stadtteil: Wittorf
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2025 den Bebauungsplan Nr. 95 „Grüner Weg, ehem. Lekkerland“ für das Gebiet südwestlich der Lindenstraße, südöstlich der Lindenstraße, nordwestlich der Altonaer Straße im Bereich des ehemaligen Lekkerland-Geländes im Stadtteil Wittorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan tritt am Tag nach Erscheinen dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Neumünster, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 bis 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Internet unter der Adresse www.neumuenster.de/bebauungsplaene eingestellt.
Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich
eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ist die Bebauungsplansatzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung oder von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen, so ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 GO die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Diese Bekanntmachung wird im Internet unter der Internetadresse www.neumuenster.de bereitgestellt und kann dort über die Schaltfläche „Amtliche Bekanntmachungen“ aufgerufen werden. Sie kann außerdem im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen werden.
Neumünster, den 18. August 2026
Tobias Bergmann
Oberbürgermeister