Bebauungsplan Nr. 226 – ehemalige Hindenburg-Kaserne, nördlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster

Bebauungsplan Nr. 226 „Ehemalige Hindenburg-Kaserne, nördlicher Teil“

  • Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Böcklersiedlung-Bugenhagen

Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 14.9.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226 „Ehemalige Hindenburg-Kaserne, nördlicher Teil“ für das Gebiet der ehemaligen Hindenburg-Kaserne zwischen der Eisenbahnstrecke Neumünster-Heide, der Carlstraße, der Schubertstraße und der Färberstraße im Stadtteil Böcklersiedlung-Bugenhagen und die Begründung dazu gebilligt sowie die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Zoll-Einsatztrainingszentrums und Einrichtungen des technischen Hilfswerks zu schaffen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans (bestehend aus Planzeichnung – Teil A und Text – Teil B), die Begründung, Fachgutachten und weitere Informationen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 29. September 2023 bis 30. Oktober 2023

auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter der Adresse www.neumuenster.de/beteiligung-bauleitplanung und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein(Themenportal „Bauleitpläne“)eingesehen werden.

Die Planunterlagen liegen zusätzlich wie folgt öffentlich aus:

Zeit:29. September bis 30. Oktober 2023
montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort: Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung,
Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss) in 24534 Neumünster

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich per Post oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, abgeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen im Internet veröffentlicht wird und öffentlich ausliegt.

Neumünster, den 15.9.2023

(gez.)

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister