Bebauungsplan Nr. 189 "Störpark"

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan  

Stadtteil: Brachenfeld-Ruthenberg

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2022 den Bebauungsplan Nr. 189 „Störpark“ für das Gebiet südwestlich der L 322 „Haart“, östlich der Wohnbebauung der Emil-Köster-Straße und nördlich des Landschaftsraumes der Geilenbek im Stadtteil Brachenfeld-Ruthenberg als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt am Tag nach Erscheinen dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan sowie die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 bis 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung im Internet unter Rechtskräftige Bebauungspläne eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neumünster geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Diese Bekanntmachung kann auch im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen werden.

Neumünster, den 24. August 2022
gez.
Tobias Bergmann
(Oberbürgermeister)