Bebauungsplan Nr. 185 "Niebüller Straße/Schwarzer Weg"

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan  

Stadtteil: Faldera

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2021 den Bebauungsplan Nr. 185 „Niebüller Straße/Schwarzer Weg“ für das Gebiet zwischen dem Schwarzen Weg, der Niebüller Straße, der Kleingartenanlage „Glück auf“ und dem Maria-Lohmann-Weg im Stadtteil Faldera, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt am Tag nach Erscheinen dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan sowie die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 bis 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Auf die gegebenenfalls geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Zutritts für die Öffentlichkeit in das Stadthaus Neumünster (z. B. zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie) wird hingewiesen. Die aktuell geltenden Bestimmungen sind der Internetseite der Stadt Neumünster zu entnehmen.

Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung im Internet unter Rechtskräftige Bebauungspläne eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neumünster geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan 1990 der Stadt Neumünster nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst worden (8. Anpassung des FNP 1990). Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Diese Bekanntmachung kann auch im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen werden.

Neumünster, den 16. August 2022
gez.
Tobias Bergmann
(Oberbürgermeister)