Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 185 „Niebüller Straße/Schwarzer Weg“
- Bekanntmachung des erneuten Satzungsbeschlusses und rückwirkenden Inkrafttretens des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 215a Abs. 2 BauGB und § 214 Abs. 4 BauGB zum 20. August 2022
Stadtteil: Faldera
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 185 „Niebüller Straße / Schwarzer Weg“ für das Gebiet zwischen dem Schwarzen Weg, der Niebüller Straße, der Kleingartenanlage „Glück auf“ und dem Maria-Lohmann-Weg im Stadtteil Faldera, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 185 „Niebüller Straße/Schwarzer Weg“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 215a Abs. 2 BauGB und § 214 Abs. 4 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt rückwirkend zum 20. August 2022 in Kraft.
Alle Interessenten können den Bebauungsplan sowie die Begründung mit Umweltbericht dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 bis 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht im Internet unter www.neumuenster.de/bebauungsplaene eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neumünster geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan 1990 der Stadt Neumünster gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 215a Abs. 2 BauGB angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt erteilt werden.
Neumünster, den 04.04.2025
Gez. Tobias Bergmann
Oberbürgermeister