Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Amtliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in einer Haltung von Geflügel wurde seit Oktober 2024 in Schleswig-Holstein Geflügelpest festgestellt. Es wurden bisher aus drei Kreisen des Landes positive Befunde gemeldet. Da sich in dieser Herbst-Winterperiode das Infektionsgeschehen erneut als sehr dynamisch darstellt und zur Verhinderung der weiteren Einschleppung in Geflügelhaltungen wurden am 11.12.2024 per Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Zu diesen Biosicherheitsmaßnahmen gehört, dass

  • in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk getragen werden muss. Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.
  • Vor den Eingängen zu den Stallungen sind Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel einzurichten.
  • Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls die Hände waschen und desinfizieren.
  • Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jedem Transport von Geflügel unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.

Es wird empfohlen, Hunde und Katzen von Haltungen mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln fern zu halten.
Die genannten Maßnahmen sind unbedingt zu beachten und dienen der Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus in Geflügelbestände und Bestände gehaltener Vögel.

Für alle Geflügelbestände besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Wer seinen Geflügelbestand noch nicht angemeldet hat, hat dies unverzüglich nachzuholen. Ein entsprechendes Formular zur Anzeige von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung steht zum Download zur Verfügung. Die Anzeige ist an die Stadt Neumünster, Dezernat II, Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Ordnungsangelegenheiten, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Großflecken 63, 24534 Neumünster, Telefax 04321 942 2082, E-Mail: veterinaer@neumuenster.de zu senden. Fragen zur Anzeige werden unter der Rufnummer 04321 942 2113 entgegengenommen.

Meldungen über tote Greifvögel, Enten, Gänse oder andere Wasservögel können direkt an die Berufsfeuerwehr Neumünster unter der Rufnummer 942-6000 gerichtet werden. Tote und sterbende Vögel sollten nicht angefasst werden und nicht mit nach Hause genommen oder zum Tierarzt gebracht werden wegen der Gefahr der Seuchenverschleppung.

Fragen werden auch unter der Rufnummer 04321 942 2559 der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster beantwortet.

Neumünster, den 13.12.2024

Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister

Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Im Auftrage

gez.
Dr. Voß
Amtstierärztin