AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT NEUMÜNSTER
63. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 „Brückenstraße/ Rendsburger Straße“ in Neumünster
- Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetz-buch (BauGB)
Stadtteil: Gartenstadt
Die von der Ratsversammlung am 24. März 2026 beschlossene 63. Änderung des Flächen-nutzungsplanes 1990 für das Gebiet südlich der Brückenstraße, östlich der Rendsburger Straße und westlich der Bahnlinie Hamburg-Altona im Stadtteil Gartenstadt gilt die Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 17. Juni 2026 unter Az. IV525-512.111-04.000 (63. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB als erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können diese Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 bis 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente im Internet unter der Adresse www.neumuenster.de / Wirtschaft & Bauen / Planen / Bauleitplanung / F-Plan / Verfahren / Änderungen eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neumünster geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Diese Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.neumuenster.de bereit-gestellt und kann dort über die Schaltfläche „Amtliche Bekanntmachungen“ aufgerufen werden. Sie kann außerdem im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen werden.
Neumünster, den 22.06.2026
Tobias Bergmann
Oberbürgermeister