51. Änderung des F-Planes sowie B-Plan Nr. 170 „Entwicklung Scholtz-Kaserne“

Amtliche Bekanntmachung

51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie Bebauungsplan Nr. 170 „Entwicklung Scholtz-Kaserne“

  • Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Stadtmitte

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2019 beschlossen, für das Gebiet der ehemaligen Scholtz-Kaserne südlich des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten, westlich der Kleingartenanlage „Am Haart“, nördlich der Wohnbebauung an der Leddinstraße, östlich der Störstraße und südöstlich der Frankenstraße im Stadtteil Stadtmitte die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 durchzuführen sowie einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Das Gebiet wird zur Entwicklung eines attraktiven Wohnquartieres überplant.

Ziel der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist es, die bisherige Darstellung einer Sonderbaufläche künftig in Wohnbauflächen sowie ggf. Grünflächen zu ändern. Auf Ebene des Bebauungsplanes konkretisiert sich das Ziel der Planung auf die Ausweisung eines Wohnbaugebietes für den verdichteten Eigenheimbau und Geschosswohnungsbau sowie für die Errichtung einer Kita und wohnergänzender Dienstleistungen.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Zu den beiden Bauleitplanverfahren findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Stadtteilbeirates Stadtmitte eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Stadtteilvorsteherin lädt in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Anhörung ein. Insbesondere sind auch die Vertreter/-innen des Stadtteilbeirates Brachenfeld-Ruthenberg herzlich eingeladen!

  
TerminDienstag, 25. Oktober 2022
von 19:00 Uhr an
OrtNeues Rathaus, Raum 2.5/2.6, 2. Etage
Großflecken 59, 24534 Neumünster

In der Veranstaltung werden zunächst die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung erläutert; anschließend besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Auf die zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Pandemie geltenden aktuellen Vorschriften wird hingewiesen: siehe Bürgerinfoportal/Ratsinformationssystem.

Neumünster, den 10. Oktober 2022

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister 
Babett Schwede-Oldehus
Stadtteilvorsteherin