Amtliche Bekanntmachung
4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Stadt Neumünster
- Beteiligung der Öffentlichkeit – 2. Runde
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2024 den Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes für die Stadt Neumünster beraten und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Stadtteilbeiräte sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Mit dem Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes sollen die Öffentlichkeit über die vorhandene Lärmbelastung informiert und mögliche Vermeidungs-/Lärmminderungsmaßnahmen dargestellt werden. Die erste öffentliche Auslegung fand vom 19. August bis 16. September 2024 statt. Es wurden außerdem zwei öffentliche Informationsveranstaltungen am 04. und 09. September 2024 durchgeführt. Die Eingaben wurden abgewogen und entsprechend in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Damit ist die erste Runde der öffentlichen Beteiligung abgeschlossen und die zweite Runde startet.
Der überarbeitete Entwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung sowie die unten bezeichneten Planunterlagen liegen zur Einsicht öffentlich aus:
Zeit: | 21. Oktober 2024 bis zum 18. November 2024 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:30 bis 17:00 Uhr freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr |
Ort: | Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 – 3 (Erdgeschoss) 24534 Neumünster |
Die ausgelegten Unterlagen umfassen:
- den Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes,
- die zum Entwurf gehörenden Anlagen
Sie können auch online auf der Seite Lärmaktionsplanung aufgerufen werden.
Während der ortsüblichen Beteiligungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte oder nicht kennen muss und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist.
Diese Bekanntmachung kann auch im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den üblichen Stunden eingesehen werden.
Neumünster, den 17. Oktober 2024
Im Auftrag
Sabine Kling
Stadtbaurätin