Amtliche Bekanntmachung
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 26. März 2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: