2. Nachtragshaushaltssatzung für 2023/2024

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 14. November 20232 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 erlassen:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen kann außerdem im Fachdienst Haushalt und Finanzen, Neues Rathaus, Nordflügel, 1. Etage, Zimmer 1.106, zu den jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden.