Amtliche Bekanntmachung
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 18.02.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: