1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2026

Amtliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neumünster für das Haushaltsjahr 2026:

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 17.02.2026 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

Diese sowie den 1. Nachtragshaushalt 2026 können Sie auch auf der Seite Finanzen einsehen.