1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 "Ecke Christianstraße / Parkstraße / Schwale (Parkcenter)"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 "Ecke Christianstraße/Parkstraße/Schwale (Parkcenter)"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Stadtmitte

Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, für das Gebiet Ecke Christianstraße, Parkstraße und Schwale im Stadtteil Stadtmitte die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 im Sinne des § 30 BauGB durchzuführen.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine komplette Neubebauung, insbesondere für eine Wohnnutzung, zu schaffen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB bekanntgemacht, dass die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen soll.

Neumünster, den 20. März 2024

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister