Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat die Aufgabe, gravierende Auswirkungen eines Vorhabens ( zum Beispiel Bau einer Autobahn oder Errichtung einer Industrieanlage mit umweltschädlichen Emissionen o.ä. ) auf den Menschen, auf Tiere, Pflanzen und Biodiversität sowie auf Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Kultur- und Sachgüter frühzeitig zu ermitteln, darzustellen und zu bewerten.

Es hat sich für die Durchführung ein internationaler Standard herausgebildet, der folgende Grundelemente beinhaltet:

  • Scoping-Prozess zur Festlegung der Untersuchungsinhalte
  • Erstellung eines Umweltberichtes (Umweltverträglichkeitsstudie) einschließlich einer Alternativenprüfung
  • Öffentlichkeitsbeteiligung (zum Teil mehrfach während der verschiedenen Verfahrensstufen)
  • Behördenbeteiligung
  • Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Umweltverbände etc.)
  • Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren und dem Umweltbericht

Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es enthält unter anderem eine Anlage 1 mit der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der unteren Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.