Speise- und Kantinenabfälle

Essensreste aus privaten Haushalten gehören grundsätzlich in die Grüne Tonne.

Gastronomische oder andere Betriebe mit mehr als haushaltsüblichen Mengen dürfen Speiseabfälle tierischer Herkunft nicht über die Grüne Tonne entsorgen, sondern müssen diese Abfälle über einen zugelassenen Speiseabfallverwerter in der privaten Entsorgungswirtschaft entsorgen.

Auf keinen Fall dürfen Essensreste in die Toilette gegeben werden. Sie verstopfen die Rohre und locken Ratten an.