Rote Listen

Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und unterschiedlich stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Die Erarbeitung der Listen wird von Fachleuten auf der Basis von umfangreichen Untersuchungen und Kenntnissen durchgeführt. Sie sind kein juristisches Instrument, sondern haben eher den Charakter eines wissenschaftlichen Gutachtens. Die Roten Listen sind heute allgemein ein wichtiges Instrument für die Naturschutzarbeit.

Um eine Einstufung der Gefährdung vornehmen zu können, muss die heutige Situation, also insbesondere Bestand und Verbreitung einer Art, mit einer früheren verglichen werden. Erst die Wiederholung der Gefährdungseinschätzung nach einem gewissen Zeitraum erlaubt dann auf der Basis der Bestandsentwicklung eine Aussage über Veränderungen. Daher ist etwa alle zehn Jahre eine Revision der Listen vorgesehen.

Rote Listen bewerten den Gefährdungsgrad einer Art in Bezug auf ihr tatsächliches oder ökologisch mögliches Verbreitungsareal. Deshalb gibt es Rote Listen auf der Ebene der Bundesländer ebenso wie auf Deutschland- oder auf internationaler Ebene. Neben den meisten Tier- und Pflanzenfamilien sind mittlerweile auch schon gefährdete Haustierrassen oder gefährdete Biotoptypen in Roten Listen erfasst.

In den Listen sind die Bestände der gefährdeten oder bereits im Gebiet ausgestorbenen Arten nach folgenden Kategorien bewertet

0  ausgestorben

1  vom Aussterben bedroht

2  stark gefährdet

3  gefährdet

P  potentiell gefährdet

V  Arten der Vorwarnliste