Reiten

Nach dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein ist das Reiten auf öffentlichen Straßen und trittfesten sowie ausgeschilderten Wegen erlaubt, allerdings auf Wanderwegen verboten. Reitwege in der Feldflur müssen ausgeschildert sein.

In Neumünster gibt es, schwerpunktmäßig im Bereich des Stadtwaldes, Hahnknüll, Stover ein ausgeschildertes Reitwegenetz. Ein Reitwegering, der vorwiegend in den Außen- und Randlagen des Stadtgebietes liegen soll, wird derzeit für die Pferdestadt Neumünster erarbeitet.