Regenwassergebühr

Die Abwassersatzung der Stadt Neumünster gibt vor, dass Regenwasser auf den Flächen, auf denen es anfällt, zu versickern ist (>> Regenwasserversickerung). Kann eine Versickerung bei einem Neu- oder Umbau in begründeten Ausnahmefällen nicht verwirklicht werden, müssen versiegelte Flächen an den öffentlichen Regenwasserkanal angeschlossen werden.

Bei einem Anschluss an den öffentlichen Kanal werden Kosten in Höhe von 0,27 €/m² fällig. Es werden sowohl Dachflächen als auch alle überbauten und versiegelte Hofflächen berechnet.

Bei Fragen zur Gebührenerhebung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin für Grundstücksentwässerung der Abteilung Tiefbau.