Ortsbildprägende Bäume

Ein Baum gilt als ortsbildprägend, wenn seine Fällung zu einer  Lücke und nachhaltigen Verlust wahrgenommen wird. Ob Bäume ortsbildprägend sind ergibt sich aus dem Standort und dem Stammumfang. Bei einem Stammumfang von über oder annähernd 2 m, gemessen in 1 m Höhe, können Sie von einer Ortsbildprägung ausgehen. Aufgrund der Lage können aber auch kleinere Umfänge zu einer Ortsbildprägung führen. Ortsbildprägende Bäume dürfen nur nach vorheriger Genehmigung gefällt werden. Weitere Informationen liefert der Eintrag Baumschutz oder Sie kontaktieren für eine Einschätzung die Untere Naturschutzbehörde.