Ortsbildprägende Bäume

Ein Baum gilt als ortsbildprägend, wenn seine Fällung zu einer  Lücke und nachhaltigen Verlust wahrgenommen wird. Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens zwei Metern in einem Meter Höhe sind grundsätzlich ortsbildprägend und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung gefällt werden. Weitere Informationen liefert der Eintrag  Baumschutz