Naturschutzbeauftragte

Die oder der Naturschutzbeauftragte wird durch die untere Naturschutzbehörde in jedem Kreis oder in jeder kreisfreien Stadt in Person der/des Vorsitzenden des Beirats für Naturschutz bestellt. Aufgabe der/des Naturschutzbeauftragten ist, bei Bedarf in schwierigen Fragen die untere Naturschutzbehörde zu unterstützen und zwischen der Behörde und Bürger/innen zu vermitteln. Die/der Naturschutzbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.

Für Neumünster ist der Naturschutzbeauftragte derzeit

Klaus Langmaack

Telefon 04321 14083

Mobil 0160  96 57 07 30