Naturdenkmäler

Was sind Naturdenkmale und wie werden sie auserwählt?

Das Bundesnaturschutzgesetz definiert in §28 Naturdenkmale (ND) als „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“

Neben der flächenhaften Unterschutzstellung zum Beispiel durch Naturschutzgebiete, soll es so auch möglich sein, Einzelschöpfungen der Natur angemessen zu schützen. Die ND mit ihrer bizarren Schönheit, unvergleichlicher Eigenart oder ihren prägenden Charakter für das Orts- oder Landschaftsbild stehen dabei stellvertretend für die Kraft und Attraktivität der Natur.  

Schutz und Pflege

Wir haben auch in Neumünster mehrere Bäume, die unter Denkmalschutz stehen. Sie sind mindestens hundert Jahre alt und daher eng mit der Stadtgeschichte verbunden. Die zentrale Stileiche auf dem Kleinflecken beispielsweise wurde im Alter von 20-30 Jahren nach dem Krieg 1870/71 gegen Frankreich als Friedenseiche gepflanzt.

Heutzutage haben die Denkmale leider mit schweren Lebensbedingungen zu kämpfen:

Asphaltierungen und Bodenverdichtung, Anfahrschäden und Streusalz, um nur einige Stressfaktoren zu nennen.

Um diese eindrucksvollen Bäume als ND zu erhalten, werden, nötige Sanierungsmaßnahmen wie z.B. Baumscheibenerweiterungen durchgeführt, damit die Wurzelbereiche wieder angemessen mit Wasser und Luft versorgt werden können, werden ausladenden Kronen durch Verseilungen entlastet oder die Stadtortbedienungen durch Bodendurchlüftung und Zusatzdüngung verbessert.

In der Verordnung der Stadt Neumünster zum Schutz von Naturdenkmälern ist beschrieben, welche Handlungen an ND erlaubt sind und welche nicht. Zudem sind alle ND inklusive ihres Standortes aufgelistet.

Welcher Stadtteil hat die meisten Naturdenkmale?

Eine Frage könnte auftauchen, wenn man sich die räumliche Verteilung der ND im Stadtgebiet ansieht:

Warum wurden keine Naturdenkmale z.B. in Ruthenberg oder der Böcklersiedlung ausgewiesen? Warum liegen die meisten Naturdenkmale in der Innenstadt oder in Brachenfeld?

Die Antwort ist einfach:

Die zuerst genannten Stadtteile sind zu jung, um derart monumentale Baumveteranen aufweisen zu können. Obwohl auch in diesen Stadtteilen viel erhaltenswertes Grün vorhanden ist, hat dort doch noch kein Baum die Möglichkeit gehabt, über mehrere Jahrzehnte hin zu einer derart individuellen „Einzelschöpfung der Natur“ heranzuwachsen, dass er nach den gesetzlichen Kriterien naturdenkmalwürdig wäre. Aber gerade deshalb sollten wir anstreben, den Bestand an Großbäumen vor allem auch in diesen jüngeren Stadtteilen zu schützen und zu vermehren. Wir schaffen damit die Naturdenkmale – und das schönere Wohnumfeld – für unsere Kinder und Enkelkinder.

 

Übrigens gelten grundsätzlich alle Bäume – private wie öffentliche – ab einem in Brusthöhe gemessene Stammumfang von 2 m als „ortsbildprägend“ oder „landschaftsbildbestimmend“ im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG). Eine Beseitigung solcher Bäume ist deshalb als Eingriff in Natur und Landschaft zu werten und bedarf als solcher einer vorherigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.