Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung ausgewiesen (§ 26 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m.§ 15 Landesnaturschutzgesetz).

In Neumünster sind seit 1980 weite Teile der freien Landschaft um das bebaute Stadtgebiet sowie die Auen von Stör und Schwale und der Einfelder See als Landschaftsschutzgebiet „Stadtrand Neumünster“ ausgewiesen. In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn dadurch der Landschaftshaushalt geschädigt, der Naturgenuss beeinträchtigt oder das Landschaftsbild verunstaltet werden.

Unter anderem bedürfen die nachfolgenden Handlungen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde:

  • das Errichten oder Ändern baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen,
  • die Errichtung von Lagern oder Plätzen aller Art sowie das Abstellen von Wohnwagen,
  • die Veränderung von ständigen Wasseransammlungen und die Trockenlegung von Teichen,
  • die Veränderung der Bodengestalt und des Landschaftshaushaltes durch Abgrabungen und Aufschüttungen,
  • die Beseitigung von Einzelbäumen mit einem Stammumfang von mehr als 120 cm (bei mehrstämmigen Bäumen, sind die Stammumfänge zu addieren), gemessen in 100 cm Höhe,
  • die Anlage oder Änderung von Wegen.

Bitte informieren Sie sich über die konkreten Handlungs- oder Nutzungseinschränkungen in der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Stadtrand Neumünster". Diese sind im Ortsrecht zu finden, wo die wesentlichen Rechtsvorschriften der Stadt Neumünster in den jeweils aktuellen Fassungen gesammelt sind. 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.