Grundwasserentnahme

Eine Grundwasserentnahme bedarf einer Prüfung durch die untere Wasserbehörde.
Folgende zu prüfende Unterlagen sind bei der unteren Wasserbehörde einzureichen:

  • Lageplan mit der genauen Lage des Brunnens, Angabe von GPS Koordinaten
  • Zweck der geplanten Grundwasserentnahme z.B.
    – Wasserhaltung
    – Beregnung / Berieselung,
    – Aufbereitung von Sand und Kies, soweit das Wasser dem Grundwasser wieder zugeführt wird
    – Fischhaltung
    – Sonstige Zwecke
  • Geplante zu entnehmende Wassermenge

Bei Entnahmen die nach § 46 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht erlaubnisfrei sind, ist außerdem ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.

Gemäß dem Wasserabgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (LWAG) wird für die erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme eine Grundwasserentnahmegebühr erhoben. Zur Erfassung der geförderten Wassermenge ist eine Wasseruhr nach dem aktuellen Stand der Technik einzubauen. Die Entnahmemengen sind jährlich bis zum 15.01. unaufgefordert der unteren Wasserbehörde mitzuteilen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.