Grundwasserabsenkung

Allgemeines
Beim Errichten von z.B. Tiefgaragen, Kellergeschossen von Gebäuden oder der Verlegung von Kanälen kann es notwendig sein, den Grundwasserspiegel zeitweise abzusenken, um die Baugrube während der Arbeiten im Grundwasserbereich trocken zu halten.

Antrag auf Erlaubnis
Nach § 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes sind sowohl das Absenken sowie auch das Ableiten von Grundwasser eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Vor Beginn einer Grundwasserabsenkung ist die Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Im Antragsformular ist aufgeführt, welche Angaben und Unterlagen für einen Antrag erforderlich sind. Der Antrag muss der Wasserbehörde spätestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Die untere Wasserbehörde prüft u.a., inwieweit anliegende Gewässer, die umliegende Vegetation beeinträchtigt werden könnten und stellt den Schutz durch Auflagen in der Erlaubnis sicher. Auch darf das Grundwasser nicht durch bestehende Altlasten verunreinigt werden.

Eisengehalt im Grundwasser
Bei Austritt des Grundwassers an die Erdoberfläche oxidiert zweiwertiges Eisen zu Eisenhydroxid (Eisenocker). Dieser rotbraune Niederschlag überzieht die Ränder des Gewässers, Pflanzen und Tiere. Er kann dazu führen, dass die Sauerstoffaufnahme der Organismen über Kiemen oder auch den ganzen Körper vollständig unterbunden oder stark behindert wird. Dadurch können die Fische oder anderen Wassertiere ersticken. Wird das geförderte Grundwasser direkt in ein Gewässer oder über den Regenwasserkanal in ein Gewässer eingeleitet, darf der Wert an Eisen gesamt nicht größer als 2 mg/l sein. Grundwasser mit einem höheren Eisengehalt muss in einer Enteisenungsanlage vorbehandelt werden.
Eine Probe des Grundwassers ist – unabhängig von der Art der Ableitung – auf den Parameter Eisen gesamt analysieren zu lassen. Das Ergebnis ist mit den Antragsunterlagen einzureichen.

Möglichkeiten der Ableitung des geförderten Grundwassers

Versickerung im Untergrund
Die Versickerung über die bewachsene Bodenzone hat oberste Priorität. Ist die Errichtung einer Versickerungsmulde aus Platzgründen nicht möglich, wird zunächst geprüft, ob die Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal möglich ist.

Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal
Da die Regenwasserkanäle das Regenwasser meist in ein Oberflächengewässer ableiten, ist die Einleitung des Grundwassers nur möglich, wenn der Wert an Eisen gesamt 2 mg/l nicht übersteigt. Die Gebühr für die Benutzung des Regenwasserkanals beträgt 0,16 €/m³. Der Einleitung ist ein Sandfang vorzuschalten.

Einleitung in ein Oberflächengewässer
Die Einleitung des Grundwassers ist nur möglich, wenn der Wert an Eisen gesamt 2 mg/l nicht übersteigt. Der Einleitung ist ein Sandfang vorzuschalten.

Schluckbrunnen
Das geförderte Grundwasser wird über einen Brunnen in größerer Entfernung wieder in den Grundwasserleiter eingeführt.

Hinweis
Da bei jedem Baufeld geprüft werden muss, ob es sich um ein Gebiet mit Altlastenrelevanz handelt, sind auch Grundwasserabsenkungen mit einem kleineren Umfang zu beantragen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.