Fassadenreinigungsabwasser

Die Einleitung von Abwasser aus Fassadenreinigungen darf nur in den Schmutz- oder Mischwasserkanal erfolgen. Verboten ist die Einleitung in den Regenwasserkanal (wie er in Neumünster oft in den Straßen liegt), in ein Gewässer oder in den Untergrund durch Versickerung. Bei der Fassadenreinigung sind die Anforderungen des DWA-Merkblattes M370 Abwässer und Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden (Juli 2020) einzuhalten.

Die Einleitung von Abwasser aus Fassadenreinigungen in den Schmutz- oder Mischwasserkanal ist beim TBZ zu beantragen bzw. anzuzeigen.