Entwässerung

Kanalisation
Das Abwasser der Stadt Neumünster wird überwiegend im Trennsystem (separate Kanäle für Schmutz- und Regenwasser) erfasst. In Neumünster gibt es ca. 250 km Schmutzwasserkanäle und in der Innenstadt noch ca. 40 km Mischwasserkanäle. Über das Stadtgebiet sind ca. 70 Pumpstationen verteilt, um das Abwasser anzuheben. Das Schmutzwasser gelangt zur Kläranlage und wird dort gereinigt. Das Regenwasser wird in die Gewässer abgeleitet.

Gemäß der Abwassersatzung und dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Neumünster ist die Beseitigungspflicht für Oberflächenwasser von privaten Grundstücken auf die Grundstückseigentümer übertragen worden. Bei baulichen Veränderungen oder bei Neubauten und Versiegelungen ist die Versickerung des Oberflächenwassers gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen.

Da die meisten Straßen an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind, dürfen Sie Putz- und Waschwasser nicht einfach in den nächsten Straßengully kippen oder Ihr Auto auf der Straße mit Reinigungsmittel waschen (>> Autowäsche). Die Wasch- und Reinigungsmittel und Schmutzbestandteile gelangen ohne weitere Reinigung direkt in ein Gewässer und schaden Pflanzen und Tieren.

Gewerbliches Abwasser
Falls in Betriebsstätten gewerbliches Abwasser anfällt, das Schwermetalle, Säuren, Laugen, Mineralöle, Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthält, sind besondere Maßnahmen zur Abwasservorbehandlung erforderlich. Erst wenn die Schadstoffe die vorgeschriebenen Grenzwerte (z. B. nach einer Abwasserreinigung oder durch den Einsatz zulässiger Stoffe) einhalten, darf dieses Abwasser ins Kanalnetz eingeleitet werden. Für die Einleitung ist oft eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Für weitere Auskünfte zu diesem Thema steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.

Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerungsanlagen sind Einrichtungen und Anlagen, die der Sammlung, Speicherung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers in Gebäuden und auf Grundstücken bis zum Grundstücksanschluss dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser über den Grundstücksanschluss dem öffentlichen Sammler in der Straße zuführen.

Werden Grundstücksentwässerungsanlagen geändert, erneuert oder errichtet, muss ein entsprechender Entwässerungsantrag gestellt werden.

Für weitere Auskünfte zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Tiefbau (Grundstücksentwässerung) gerne zur Verfügung.