Brauchtumsfeuer, wie Osterfeuer, dürfen nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden. Sie dürfen nur gelegentlich abgebrannt werden.
Ferner sind folgende Regeln zu beachten:
- Es dürfen nur trockene, naturbelassene Hölzer verbrannt werden, um die Rauchentwicklung gering zu halten.
- Laub, Rasenschnitt und frischer Baum- und Strauchschnitt dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden (Rauchentwicklung!).
- Ebenfalls nicht verbrannt werden dürfen: Holzabfälle aus lackiertem, gestrichenem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, Möbel usw. (giftige Verbrennungsgase!)
- Zum Schutz von Kleinlebewesen und Gelegen darf das Brennmaterial erst am Tage des Verbrennens aufgesetzt werden oder ist unmittelbar vor dem Abbrennen umzusetzen.
- Zum Anbrennen können geringe Mengen an Papier oder Pappe verwendet werden. Verboten sind brandbeschleunigende Stoffe (z. B. Benzin).
- Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind ist kein Feuer zu entzünden.
- Ausreichende Löschmittel sind immer bereit zu halten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).
- Es sind folgende Sicherheitsabstände (Richtwerte) einzuhalten:
50 m zu Gebäuden und 100 m zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung; 100 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, Energieversorgungsanla-gen wie Gasleitungen, Öllagern, Tankstellen etc.; 50 m zu Baumbeständen, Büschen, Wall- und sonstigen Hecken. - Bei starker Rauchentwicklung oder bei Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen.
- Das Feuer ist ständig bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen.
- Abgekühlte Verbrennungsreste sind ordnungsgemäß mit dem Restabfall zu entsorgen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie als Betreiber des Feuers verantwortlich für etwaige Folgen (z.B. Feuerwehreinsatz) sind.