Autowaschen ist, neben Autofahren an sich, umweltbelastend: Es bedeutet Wasser- und Energieverbrauch sowie die Freisetzung von Schadstoffen. Die “wilde” Kfz-Wäsche an Bächen, Flüssen oder Seen ist daher grundsätzlich verboten. Aber auch auf öffentlichen Straßen ist die Autowäsche mit Reinigungsmitteln durch § 9 (9) Abwassersatzung der Stadt Neumünster nicht erlaubt.
Bei der Wagenwäsche sammeln sich im Abwasser abgespülte Öle, Fette, Teer, Ruß, Schwermetallstäube, usw., die nicht so einfach in den Gully oder den Boden fließen dürfen. Der Gully führt in der Regel in die Regenwasserkanalisation, und das Wasser fließt damit nicht in die Kläranlage, sondern unbehandelt direkt in Bäche, Flüsse und Seen. Deshalb ist nur das Abspülen der Oberseite des Fahrzeugs mit klarem Wasser ohne Reinigungsmittel und ohne Hochdruck, also im Prinzip das, was ein starker Regen bewirken würde, erlaubt.
Am besten nutzen Sie eine Autowaschanlage oder die speziell ausgerüsteten gewerblichen Selbstwaschplätze. Dann ist eine ausreichende Abwasserbehandlung ohne Umweltgefährdung gewährleistet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.