Klimanotstand und Bewertung der Klimarelevanz

Am 18. Juni 2019 beschloss die Ratsversammlung die Anerkennung des Klimanotstands (Climate Emergency) in Neumünster (Ratsbeschluss vom 18.06.2019). Der Begriff soll verdeutlichen, dass es sich bei der globalen Klimakrise tatsächlich um einen Notstand handelt, der unverzügliches Handeln aller Akteure erfordert. Neumünster reiht sich damit in eine Reihe von Beschlüssen zum Klimanotstand in aller Welt ein. Bereits im April/Mai 2019 beschlossen Großbritannien und Irland den Klimanotstand auszurufen, auch New York und San Francisco gehören inzwischen dazu. In Deutschland war Konstanz am 2. Mai 2019 die erste Kommune, die den Klimanotstand ausrief.

Durch den Beschluss in Neumünster hat die Ratsversammlung sowohl Klimaschutz als auch Klimaanpassung als Prioritäten gesetzt. In dem Rahmen wurde auch beschlossen, dass die Auswirkungen von politischen Beschlüssen auf das Klima bereits in den Drucksachen deutlich zu machen sind. Im März 2024 hat die Ratsversammlung dann beschlossen, dass die Bewertung der Klimarelevanz nicht mehr für alle Drucksachen notwendig ist, sondern nur noch für Drucksachen, bei deren Beschluss von Auswirkungen auf das Klima auszugehen ist (Ratsbeschluss vom 26.03.2024). Die Bewertung soll als Begründungstext erfolgen, in dem die zu erwartenden Auswirkungen auf das Klima zu schildern sind. 

Als Orientierung dienen die Leitlinien zur Bewertung der Klimarelevanz in Beschlussvorlagen. Sie wurden nach interner Abstimmung sowie auf Grundlage landes- und bundesweiter Vorgehensweisen erstellt. Sie sind ein lebendiges Dokument und werden nach Bedarf aktualisiert. Mithilfe dieser Leitlinien sollen alle Fachdienste mittelfristig in die Lage versetzt werden, die Prüfung auf Klimarelevanz eigenständig vornehmen zu können.