Das Wappen der Stadt Neumünster

Von der Stadtwerdung an, die im Jahre 1870 erfolgte, bis zum Jahr 1925 ist Neumünster nicht im Besitz eines amtlich bestätigten Stadtwappens gewesen. Es ist aber nach Professor Kirmis (Urgeschichte, S. 170) als feststehend anzunehmen, dass der Ort von alters her ein Wappen hatte, das einen Nesselschild und einen Schwan zeigte. Dafür spricht auch die Beschreibung, die Heinrich Rantzau in der 1597 beendeten „Description nova der Cimbrischen Halbinsel" gegeben hat, die in deutscher Übersetzung lautet: „ Neumünsters Wappen ist ein weißer Schwan mit ausgebreiteten Flügeln auf rotem Schilde, dessen Hals eine goldene Krone umgibt, während das Nesselblatt über ihm aufragt."

Das nach 1870 im offiziellen Gebrauch stehende Stadtwappen war das alte Siegel des Amtes Neumünster: ein quergeteilter Schild, oben weiß, unten rot, an dessen rechtem Rande sich zwei blaue Flüsse vereinigten. Dieser Schild war von drei frei stehenden so genannten Nesselblättern umgeben, aus deren Öffnungen drei Nägel hervorragten. Blätter und Nägel waren silbern. Über dem Schild befand sich ein stahlfarbener Helm, besteckt mit sieben roten und weißen Fähnchen. Die zusammenfließenden Ströme stellten die geographische Eigentümlichkeit des Amtes dar, das die Flussgebiete der Schwale und der Stör bis zu deren Vereinigung umfasste.

Die eigenartige gezackte Figur in den holsteinischen Wappen nennt man von alters her die „Holsteinische Nessel". Sie erscheint zuerst im 13. Jahrhundert auf  Wappensiegeln der Grafen von Holstein aus dem Hause Schauenburg und auf den Siegeln der holsteinischen Städte. Ursprung und Bedeutung des Nesselblattes sind bis heute nicht geklärt. In besonders innigem Zusammenhang steht das Nesselschild als das Wahrzeichen des Holsteingaues mit Neumünster, denn die Nessel bildet nicht nur das Hauptstück im alten Fleckenswappen, sondern erscheint sogar auch im ältesten Siegel der Kirche.

Der Schwan, in der Form, wie er in den Wappen Neumünsters vorkommt, ist das Wappenzeichen von Stormarn. Professor Kirmis vermutete, dass der Grund für sein Vorhandensein auch in den Wappen Neumünsters in den Rechtsverhältnissen des Holstengaues zu suchen ist. Hier hatte sich das alte Holstenrecht am reinsten erhalten, hier fanden die großen Gerichtstagungen für Holstein und Stormarn statt, von Neumünster holte man sich noch im späten Mittelalter nach Stormarn Rechtsbelehrung, und deshalb setzen die Fleckensbewohner möglicherweise den Schwan von Stormarn neben die Nessel von Holstein in ihr Wappen.

Als man im Jahre 1925 daranging, ein gültiges Wappen für die Stadt Neumünster zu schaffen, sah man davon ab, das Wappen mit der Flussgabel als Grundlage anzusehen, denn Neumünster war ja die Nachfolgerin des Fleckens und nicht die des Amtes geworden. Der Wunsch aber, bei Einführung eines Stadtwappens die geschichtlichen Bindungen des Ortes  als wertvolles Erbgut zu achten und diese Bindungen mit einem entsprechenden Ausdruck der Jetztzeit zu vereinigen, hat zu der Kombination von Schwan, Nessel und Fabrikanlage mit fünf Schornsteinen geführt. Dieser Entwurf, der auf eine Anregung von Dr. Stephan vom Preußischen Staatsarchiv in Kiel zurückgeht und von dem Graphiker Johann Holtz in Flensburg sein Form erhalten hat, wurde von den städtischen  Körperschaften am 11. Oktober 1929 angenommen und am 3. April 1930 vom Staatsministerium genehmigt. In der in der Heraldik üblichen Sprache wird das Wappen folgendermaßen beschrieben: „Ein geteilter Schild, in der unteren Teilung auf Rot ein weißer Schwan, rechts gewendet mit ausgebreiteten Flügeln (der Schwan des stormarnschen Wappens), darüber frei schwebend ein weißes Nesselblatt ohne Schild, in der oberen Teilung auf Rot eine weiße Fabrikanlage mit fünf Schornsteinen. Die Stadtfarben: Weiß und Rot, den alten holsteinischen Landesfarben entsprechend. " Das Preußische Staatsarchiv sagte dazu in einem Gutachten vom 18. Juli 1929: „Es mag hervorgehoben werden, dass auf diese Weise auf dem unteren Feld die Vergangenheit und darüber die Gegenwart zur Darstellung kommt."

Drei Elemente wurden also in das seit 1930 gebräuchliche Stadtwappen aufgenommen: der Schwan von Stormarn, die Holsteinische Nessel und eine Fabrikanlage. Während dabei die Fabrik auf die Bedeutung Neumünsters als überregionaler Industriestandort hinwies, folgte man bei der inhaltlichen Gestaltung ansonsten der Argumentation von Professor Kirmis. Das Nesselblatt sollte demnach die alte Beziehung zum Holstengau und der Schwan die Verbindung zu Stormarn symbolisieren.

Hierzu ist noch der Hinweis erforderlich, dass der Schwan seit jeher nicht nur als Zeichen für Würde und Grazie, sondern auch und gerade als Symbol für das Gute steht. Er gilt als unerschrockener Kämpfer gegen das Böse, das er mutig attackiert, wo immer er darauf trifft. Diese Symbolik soll auch für die Stadt Neumünster eine Verpflichtung darstellen.

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