Sportinvestitionsförderung
Die Stadt Neumünster setzt sich aktiv für die Förderung des Sports und die Verbesserung der sportlichen Infrastruktur in der Region ein. Unsere Sportinvestitionsförderung bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen, die direkt dem Sport in Ihrem Verein zugutekommen.
Was wird gefördert?
- Neubau, Ausbau und Umbau: Bei neuen Sportanlagen oder Umbauten gibt es Unterstützung, solange diese direkt für den Sport genutzt werden. Ausgeschlossen sind Wohnungen oder Bewirtschaftungsräume.
- Sanierung und Modernisierung: Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die notwendig sind, um alte Sportanlagen wieder wettkampftauglich zu machen. Dazu zählen auch Anpassungen an neue technische oder hygienische Standards.
- Gerätebeschaffung: Die Anschaffung von Geräten, die direkt für den Sport verwendet werden oder die Pflege von Anlagen erleichtern, kann ebenfalls gefördert werden. Das gilt auch für EDV-Anlagen zur Vereinsverwaltung. Unterstützt werden jedoch nur die erste Ausstattung oder Ersatzkäufe nach mindestens fünf Jahren.
Finanzielle Unterstützung:
Für Neubauten, Umbauten und Sanierungen von Sportanlagen mit angemessener Nutzung wird eine Förderung von 25 % der Gesamtkosten bereitgestellt. Ehrenamtliche Eigenleistungen des antragstellenden Vereins (bis zu 20 % des Gesamtvolumens) können bei der Berechnung berücksichtigt werden. Neubauten werden nur gefördert, wenn Schulen in der Stadt die Anlagen mitbenutzen können und der Verein langfristig für Betrieb und Pflege sorgt.
Bei der Anschaffung von Geräten gibt es 25 % Förderung für Sportgeräte und EDV-Anlagen sowie 50 % für Pflegegeräte – vorausgesetzt, sie kosten mindestens 500 EUR (ohne Mehrwertsteuer). Bei gebrauchten Geräten sind Vergleichsangebote oder unabhängige Kostenbeurteilungen erforderlich.
Zuwendungsfähige Gesamtkosten:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den anerkannten Gesamtkosten (auf volle EUR abgerundet). Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Bei Bauprojekten können die Beihilfen entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden.
Entscheidungskriterien:
Beihilfen werden nur gewährt, wenn der Fachdienst Kultur und Sport vorher schriftlich zustimmt. Für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können keine Fördermittel beantragt werden.
In dringenden Fällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden – jedoch bedeutet dies nicht automatisch eine Zusage auf einen Zuschuss. Das Risiko liegt dann beim Verein.
Der zuständige Ausschuss für Schule und Sport entscheidet über die Anträge. Für Bauprojekte bis 10.000 Euro sowie Geräteanschaffungen bis 5.000 Euro kann der Fachdienst Kultur und Sport eigenständig entscheiden. Der Ausschuss wird darüber informiert.
Für weitere Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten und dem Antragsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Wenn Sie einen Antrag auf Sportinvestitionsförderung stellen möchten, ► nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.