Schulpsychologischer Dienst der Stadt Neumünster

Der schulpsychologische Dienst der Stadt Neumünster ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen alle an Schulen Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen
  • Supervision und Coaching für in Schulen Tätige
  • Lehrkräftefortbildung
  • Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge

Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologisache Beratungsstelle. Die Angebote sind unentgeltlich.

Links zu Kurzinformationen:

Ihre Ansprechpartnerin für die Angebote des schulpsychologischen Dienstes in der Beratungsstelle der Stadt Neumünster:
Dipl.-Psychologin Gabriele Hampe

Jede Beratung beginnt zunächst mit einem persönlichen Telefonat. Bitte verabreden Sie über das Sekretariat einen Termin für ein erstes Telefongespräch mit der Schulpsychologin.

Anmeldung
Sekretariat
Frau Bajerski
Beethovenstraße 15 - 19 • 24534 Neumünster
Telefon 04321  265 81 00
Telefax 04321 265 80 99
E-Mail

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Neuanmeldungen während der Schulzeit in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr in der Regel über das Sekretariat erfolgen können.

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Neumünster Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie bezüglich des Datenschutzes haben.