Schulamt

Untere Schulaufsichtsbehörde für Förderzentren, Grund- und Gemeinschaftsschulen

Papierfabrik
Gartenstraße 10 • 24534 Neumünster
1. Etage
E-Mail

Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich!

FunktionKontakt
Schulrat
Lutz Friemann
 
04321 942 3398
E-Mail

 Angelegenheiten der Lehrkräfte:

 Insbesondere zuständig für:
Lennard Jessen
04321 942 3217
E-Mail
 
  • Personalbewirtschaftung: u. a. Beschäftigungsverbote (Mutterschutz), Elternzeit, Sonderurlaub,
    Stundenermäßigung bei Schwerbehinderung, Dienstunfälle, Begründung und Beendigung von
    Arbeitsverhältnissen, Festlegung von Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen,
    Beratung der Schulleitungen, Ausschreibung von Funktionsstellen,
    Zusammenarbeit mit dem Bezirkspersonalrat, Vertragsangelegenheiten,
    Untersuchungsaufträge an das Gesundheitsamt und Unterstützung des Verbeamtungsprozesses
  • Personalbedarfsplanung bei Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren
  • Personalcontrolling 
 
Annette Ruser
04321 942 3029
E-Mail
 
  • Vertretungsfonds
  • Sprachheilfonds
  • Langzeiterkrankungen
  • Statistiken zu den Fonds, Krankenstand, Abfragen
  • Personalangelegenheiten (u.a. Dienstunfähigkeit, BEM, Rehabilitationsmaßnahmen,
    Pflichtstundenermäßigungen, Arbeitsverträge, befristete Einstellungen, Entgeltanweisung,
    Stufenzuordnung, Erfahrungsstufenfestlegung, Pflichtstundenermäßigung)
 

 Angelegenheiten der Schüler/-innen:

 Insbesondere zuständig für:
Nicole Ostmann
04321 942 3398
E-Mail
 
  • grundsätzliche Eltern- und Schüler(-innen)angelegenheiten
  • das Orientierungsstufenverfahren (5. Klasse)
  • Schulwechselanträge zum neuen Schuljahr (Anträge ab April beim Schulamt erhältlich)
  • das Einschulungsverfahren
 
Sabrina Harm
04321 942 3025
E-Mail
 
  • Schüler/-in mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Schüler/-in mit Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Schüler/-in mit „Deutsch als Zweitsprache" (DaZ- Unterricht)
 

Neu zugezogen in Neumünster?

Grundsätzlich haben Eltern die freie Schulwahl.

► Bei den Grundschulen gibt es eine Zuständigkeit. (PDF-Datei)

Hier finden Sie einen Überblick über unsere Schulen:

  • Schulen in NMS

Bitte wenden Sie sich direkt an die gewünschte Schule.

Jede Schule in Neumünster kann Schüler/-innen (ohne anerkannten Förderbedarf) selbständig aufnehmen, sofern Platz in der Klassenstufe zur Verfügung steht.

Anmeldungen an den Gemeinschaftsschulen werden zum Schuljahreswechsel (nach den Sommerferien) nur vom Schulamt entgegengenommen. Bitte füllen Sie den entsprechenden Antrag aus. Diesen bekommen Sie ab April jeden Jahres beim Schulamt.

Bei Fragen wenden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail an uns.