Planung für Gruppen-Reduzierungen
Arbeitsgruppe Gruppenreduzierung
- Worum geht's?
Nach dem Kindertagesförderungsgesetz besteht die Möglichkeit, eine Gruppe bzw. die Anzahl der zu betreuenden und zu fördernden Kinder zu reduzieren.
- Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage liegt in dem Kindertagesförderungsgesetz, §25 Abs. 5. Hier wird beschrieben, dass bei Kindern mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung die Gruppe reduziert werden kann.
- Voraussetzung für eine Reduzierung
Der örtliche Träger stellt den Bedarf fest, wenn ein behinderungsbedingter Mehraufwand besteht. Berücksichtigt werden die Gruppenkonstellation und die Ergebnisse der Teilhabeplanung.
- Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die Leitungen der Kindertagesstätten und Familienzentren sowie die stellvertretenden Leitungen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Beauftragte des Trägers und Kindertagespflegepersonen.
Kontaktdaten
Fachdienst Frühkindliche Bildung
Haus der Inklusion
Boostedter Straße 1
24534 Neumünster
Telefon: 04321 942 3086
E-Mail