Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

In der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige, die im Besitz einer gültigen Juleica (Jugendleiter/-innencard, ehemals Jugendgruppenleiterausweis) sind, haben Anspruch auf Freistellung für bis zu zwölf Tage und können beim Land Schleswig-Holstein die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.

Die detaillierten Bestimmungen stehen im Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit/Erstattung von Verdienstausfall (2015).

Der Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber erfolgt formlos. 

  • Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall nach § 2 der Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (Freistellungsverordnung – FreiStVO) vom 31. Oktober 2014 (GVOBl. Schl.-H. 2014 S. 336)
  • Verdienstausfallbescheinigung