Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" für Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs tätig ist, können Sie aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit", vormals „De-minimis“, Zuschüsse zu den folgenden Kategorien beantragen:
- Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen,
- sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit,
- Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.
Teaser
Mit dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erhalten.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.
- Rufen Sie das Förderprogramm " Umweltschutz und Sicherheit" (vormals De-minimis) im Antragsportal des BALM auf.
-
Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab.
- Hinweis: Sie können die Formulare ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader öffnen.
- Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
- Registrieren Sie sich im Antragsportal und melden Sie sich anschließend dort an.
- Drucken Sie das Kontrollformular aus, unterschreiben Sie es und scannen Sie es anschließend als Anlage ein.
- Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
- Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines schweren Nutzfahrzeugs.
- Ihr Kraftfahrzeug ist ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt.
- Die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs beträgt mehr als 3,5 Tonnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag inklusive Fahrzeugnachweise
Kontrollformular
gegebenenfalls Änderungsmitteilung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt sein, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Monate
Rechtsbehelf
- Widerspruch . Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Förderung der Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Zuständige Stellen
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Abteilung Förderprogramme
Werderstraße 34
50672 Köln, Stadt
Telefon: +49 221 5776-0
Telefax: +49 221 5776-1777
E-Mail:
poststelle@balm.bund.de
E-Mail:
IchWillDenAssi@balm.bund.de
Webseite:
Internetseite der Zentrale Köln des Bundesamts für Logistik und Mobilität
Erreichbarkeit des Teams Abbiegeassistenzsysteme:
Montag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr
Dienstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr
Mittwoch 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr
Freitag 09:00 – 11:45 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht