Zuschuss zum Zahnersatz im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten

Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Sie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu einem erweiterten Zahnersatz erhalten, wenn Sie:

  • einen weiteren Zahnverlust erlitten haben, der nicht durch die Schädigung verursacht wurde
  • zusätzlich zu dem durch die Schädigung erforderlichen Zahnersatz einen weiteren Zahnersatz benötigen
  • beide Behandlungen zusammen durchführen müssen

Wenn Sie im Rahmen einer Zahnbehandlung für Schädigungsfolgen weitere Zähne ersetzen lassen müssen, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz der Sozialen Entschädigung.
  • Es wurde bei Ihnen zudem ein damit nicht zusammenhängender Zahnverlust festgestellt.
  • Der Ersatz dieser Zähne hängt untrennbar zusammen.
  • Sie möchten einen erweiterten Zahnersatz anfertigen lassen, der sowohl den ursprünglichen als auch den davon unabhängigen, neuerlichen Zahnverlust ausgleicht.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 14067000 (Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000 (Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253 (Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499

E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 1406-253 (Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499

E-Mail: ser.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.