Zusätzlichen Wasserzähler melden
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Frischwassermengen, die mit Hilfe eines zusätzlichen geeichten Wasserzählers nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, sind bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen. Der Wasserzähler muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Die gesetzliche Eichfrist beträgt 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eichung. Der Wasserzähler ist auf eigene Kosten zu installieren. Folgende Regelung gilt nur für das Stadtgebiet Neumünster: Die Installation muss durch eine Fachfirma erfolgen. Mobile Wasserzähler werden nicht anerkannt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Die Antragsstellung für die Installation/den Austausch eines zusätzlichen Wasserzählers erfolgt durch den Grundstückseigentümer mit Hilfe des entsprechenden (Online-)Antragsformulars bei der Stadt Neumünster. Dabei ist der Verwendungszweck des Frischwasserzählers anzugeben (z. B. Gartenbewässerung, Befüllung von Gartenpools etc.). Dem Antragsformular sind Bilder des eingebauten Wasserzählers sowie ein Nachweis über die Installation durch eine Fachfirma beizufügen. Von der Stadt Neumünster anerkannte Wasser- bzw. Schmutzwasserzähler werden für die Dauer der Eichbescheinigung an die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH gemeldet. Die Reduzierung der Schmutzwassergebühren erfolgt für die jeweilige Abrechnungsperiode nach Ablesung des Zählerstandes im Zuge der Jahresabrechnung für das entsprechende Objekt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Stadt Neumünster
Fachdienst Haushalt und Finanzen
Abt. Steuern u. Abgaben
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2748
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Neumünster (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 19.12.2024
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Pool Befüllungen: Frischwasser, das in einen Pool eingeleitet wird, gilt durch die Benutzung als Schmutzwasser (§ 1 Abs. 3 Abwassersatzung i. V. m. § 54 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Beim Ablassen des Poolwassers ist dieses der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage zuzuführen. Eine Versickerung von Abwässern in das Erdreich bedarf der Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde. Diese Erlaubnis ist im Vorwege einer Versickerung auf dem Grundstück zu beantragen, da geprüft werden muss, ob z. B. durch Chlor, Algizide oder andere in das Wasser eingebrachte chemische Stoffe, eine Gefahr für Boden und Grundwasser besteht. Wer die Versickerung von Abwässern nicht ordnungsgemäß anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Finanzen
Webseite: FAQs zur Grundsteuerreform
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht