- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Zoo-Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.
Teaser
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.
Zuständige Stelle
untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, in Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
- dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage
Nicht als Zoo gelten:
- Zirkusse
- Tierhandlungen
- Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
- Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten
Bearbeitungsdauer
abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
formloses Antragsschreiben möglich: ja
Fachlich freigegeben durch
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster
Großflecken 23
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2559 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2082
E-Mail: veterinaer@neumuenster.de
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht