Zollkontrolle – Einfuhrverbote
Leistungsbeschreibung
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:
- Artenschutz;
- Arzneimittel;
- Betäubungsmittel;
- Feuerwerkskörper;
- gefährliche Hunde (Kampfhunde);
- Lebensmittel;
- nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
- sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
- Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
- Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
- Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).
An wen muss ich mich wenden?
Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
Zuständige Stelle
die jeweilige Zollstelle
Weiterführende Informationen
Urheber
Zollamtliche Überwachung Durchführung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Zuständige Stellen
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
01077 Dresden, Stadt
Telefon: +49 228 303-26020 (Für Privatpersonen)
Telefon: +49 228 303-26030 (Für Unternehmen)
Telefon: +49 228 303-26040 (Anfragen auf Englisch)
Telefax: +49 228 303-97924
E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Webseite: Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung
Anrufzeiten:
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Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
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Freitag 08:00 – 17:00 Uhr