Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Volltext

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage 

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Kurzfassung

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird verringert, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
      • weil sie nicht mehr zum Haushalt zählen oder
      • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden
    • die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt
  • Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
  • Antrag schriftlich oder online
  • wenn positive Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch das Wohngeld rückwirkend verringert
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Weitergehende Informationen zum Thema Wohngeld (z.B. Antworten auf häufig gestellte Fragen, Wohngeld-Rechner, Formulare und Anträge) finden Sie auf der Seite "Wohngeld-Behörde".

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen:

  • Mietzuschuss (für Mieter)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

  • Lastenzuschuss (für Eigentümer)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

Telefonische Sprechzeiten, an denen der direkte Ansprechpartner erreicht werden kann :

  • wochentags (außer mittwochs) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0 (Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155 (Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293 (Eingliederungshilfe, BAföG)

Webseite: Infos zu BaföG
Webseite: Infos zu Wohngeld
Webseite: Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite: Infos zu Bildung und Teilhabe
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch von 14:00 bis 15:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache


(Termine bei der Wohngeldstelle nur nach telefonischer Absprache)

Telefonsiche Erreichbarkeitszeiten:


Mo, Di und Do 9 – 12 Uhr sowie 14 – 15 Uhr


Fr 9 – 12 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Wohngeld Buchstaben A - Beh

    Telefon: +49 4321 942-2187

  • Wohngeld Buchstaben Kue - Mis

    Telefon: +49 4321 942-2158

  • Wohngeld Buchstaben Com - Gar

    Telefon: +49 4321 942-2294

  • Wohngeld Buchstaben Gas - He

    Telefon: +49 4321 942-2299

  • Wohngeld Buchstaben Hf - Kah

    Telefon: +49 4321 942-2890

  • Wohngeld Buchstaben Kai - Kud

    Telefon: +49 4321 942-2012

  • Wohngeld Buchstaben Bei - Col

    Telefon: +49 4321 942-2266

  • Wohngeld Buchstaben Mit - Pis

    Telefon: +49 4321 942-2156

  • Wohngeld Buchstaben Pit - Schnee

    Telefon: +49 4321 942-2263

  • Wohngeld Buchstaben Schnei - Sto

    Telefon: +49 4321 942-2845

  • Wohngeld Buchstaben Stp - Weis

    Telefon: +49 4321 942-2952

  • Wohngeld Buchstaben Weit - Z

    Telefon: +49 4321 942-2747