Winterdienst
Volltext
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Niebüller Straße 90
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2971
Webseite:
Technisches Betriebszentrum
E-Mail:
tbz@neumuenster.de
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
Ansprechpartner:- Straßenreinigung, Disposition
Telefon: +49 4321 942-2960