• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Wettbewerbsstreitigkeiten Einigungsstelle

Leistungsbeschreibung

Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist ein bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) eingerichtetes Forum, das in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeiführen soll.
Sie tagt mit einem erfahrenen Wettbewerbsjuristen und zwei Kaufleuten gemeinsam mit den Kontrahenten. Im Rundgespräch wird der Sachverhalt unter Moderation des Vorsitzenden diskutiert. Die unterschiedlichen Bewertungen werden erörtert und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Rechtssprechung dazu besprochen. 
Anders als vor Gericht geschieht dies relativ formlos und nicht öffentlich.
Die Sitzung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten dauern. Am Ende der Verhandlung unterbreitet die Einigungsstelle einen Vergleichsvorschlag, dem die Parteien zustimmen können.

Teaser

Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist bei den Industrie- und Handelskammern eine Einigungsstelle eingerichtet.

An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren selbst ist kostenfrei.
Die IHK kann jedoch die Erstattung von Auslagen verlangen, die sie als Vergütung oder Entschädigung an die Mitglieder der Einigungsstelle oder Zeugen und Sachverständige zahlt.

Rechtsgrundlage

§§ 11, 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Anträge / Formulare

Schriftlicher Antrag mit Begründung und gegebenenfalls notwendigen Nachweisen/Belegen.

Was sollte ich noch wissen?

 Hemmung der sechsmonatigen Verjährungsfrist nach § 11 UWG.
Zuständig ist die Einigungsstelle für alle Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des UWG geltend gemacht wird, also z.B. wegen unlauterer Werbung, irreführender Werbung, unzulässig vergleichender Werbung oder unzumutbarer Belästigung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiiten der Industrie- und Handelskammer.

 
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Zuständige Stellen

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: info@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Zweigstellen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:00-17:00

Fr 8:00-15:30

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht