Wanderlager anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.

Teaser

Wer ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchte, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss dies anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll.

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige eines Wanderlagers gemäß § 56a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein      elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat zu enthalten:

  • den Ort und die Zeit der Veranstaltung,
  • den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
  • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen und
  • gegebenenfalls den Namen des schriftlich bevollmächtigten Vertreters.
  •  

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Mittwoch geschlossen;

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht