Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen befristet für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt worden ist. Sie können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert wurden, auch weiterhin vorliegen. Ein Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn der Höchstzeitraum von 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft worden ist.
Teaser
Wenn Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Nationalpass
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 93,00 - 96,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Die Aufenhaltserlaubnis zuzüglich eventueller Verlängerungen sind auf einen Höchstzeitraum von 3 Jahren begrenzt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde abhängig.
Rechtsgrundlage
§ 21 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
§ 8 Absatz 1 AufenthG
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage.
Anträge / Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Fachlich freigegeben durch
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
Fachamt Einwohnerwesen
Harburger Rathausplatz 1
21073 Hamburg
E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de
Fax: 040 427907600
Telefon: +49 40 428713849
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326
E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde
Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Abteilungsleitung
Zimmernummer: 2.01 Altes RathausTelefon: +49 4321 942-2477
- Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
Zimmernummer: E.9Telefon: +49 4321 942-2181
- Buchstabe A - Andr
Zimmernummer: E.5Telefon: +49 4321 942-2729
- Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
Zimmernummer: E.4Telefon: +49 4321 942-2119
- Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
Zimmernummer: E.12Telefon: +49 4321 942-2273
- Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
Zimmernummer: E.8Telefon: +49 4321 942-2432
- Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
Zimmernummer: E.9Telefon: +49 4321 942-2737
- Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
Zimmernummer: E.6Telefon: +49 4321 942-2491
- Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
Zimmernummer: E.7Telefon: +49 4321 942-2397